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   LG Hamburg, 04.11.1977 - 11 S 166/77   

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https://dejure.org/1977,11003
LG Hamburg, 04.11.1977 - 11 S 166/77 (https://dejure.org/1977,11003)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.11.1977 - 11 S 166/77 (https://dejure.org/1977,11003)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. November 1977 - 11 S 166/77 (https://dejure.org/1977,11003)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Die Mietgerichte mögen freilich Einwendungen gegen die Richtigkeit eines Mietspiegels nur noch in Ausnahmefällen nachgehen, wenn sie die Überzeugung von seiner Zuverlässigkeit gewonnen haben (vgl. etwa LG Mannheim, Urteil vom 28. April 1977 - 4 S 12/77 - WM 1978, 32 f.; LG Hamburg, Urteil vom 4. November 1977 - 11 S 166/77 - WM 1978, 146 ff.; LG Frankfurt, Urteil vom 7. Februar 1989 - 2/11 S 301/88 - WM 1989, 148 ff.).
  • LG Berlin, 09.08.2016 - 18 S 111/15

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Gerichtliche Schätzung der ortsüblichen

    In seiner früheren Entscheidung LG Hamburg - 11 S 166/77 -, Urt. v. 4. November 1977, WuM 1978, 146 ff., Rn. 19, zitiert nach juris) hatte es insoweit folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 268/90

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung eines Mietspiegels

    Den Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ortsüblichkeit der geforderten Miete hat das Landgericht in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. WuM 1978, S. 134 und WuM 1978, S. 146 ff.) aus Gründen des materiellen Rechts außer acht gelassen.
  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 53/00
    Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen, die die Wohnausstattung lediglich neuzeitigen Erfordernissen anpassen, den Baukörper im Wesentlichen jedoch unberührt lassen, sollen dagegen nicht zur Zuordnung der Altbauwohnung in eine spätere Baualtersklasse genügen, wobei es auch auf die Höhe des Aufwandes nicht ankommen soll (vgl. LG Hamburg, WuM 1978, 146 ; LG Hamburg, ZMR 1998, 499 ; LG Berlin, NZM 1999, 172; kritisch, wenn durch Modernisierungsmaßnahmen weitgehend der Standard einer Neubauwohnung geschaffen wird: Börstinghaus, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, Anhang zu §§ 558 c, 558 d BGB Anm. 2 d ).

    Das Landgericht hat zum Einen die Baumaßnahmen überwiegend als typische Instandsetzungsarbeiten bewertet, die nicht zur Einstufung der Wohnung in eine andere Baualtersklasse berechtigten, und zum Anderen unter entsprechender Heranziehung des § 17 Abs. 1 Satz 2 des II. WoBauG (ebenso LG Hamburg, WuM 1978, 146 ; WuM 1994, 696 ) darauf abgestellt, ob die Wohnung vor dem Umbau wegen Änderung der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke geeignet war und dies nachvollziehbar verneint.

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 01.07.2019 - 11 C 74/17

    Wiederaufbau nach dem Krieg = neue Baualtersklasse

    Das Wohngebäude ist zwar nach dem unbestrittenem Vortrag der Beklagten erstmalig im Jahr 1928 erbaut worden, jedoch ist das Gericht unter Berücksichtigung der vom Sachverständigen J beigezogenen Bauakte davon überzeugt, dass wesentliche Bestandteile des Gebäudes während des 2. Weltkrieges zerstört und das Gebäude frühestens im Jahr 1949 bezugsfertig wurde, was die oben genannte Zuordnung der Baualtersklasse rechtfertigt (vgl. LG Mannheim, Urteil vom 28. April 1977 - 4 S 118/76 -, Rn. 26, juris; LG Hamburg, Urteil vom 04. November 1977 - 11 S 166/77 -, Rn. 39, juris; AG Berlin-Schöneberg Urt. v. 31.1.2000 - 109 C 589/99, BeckRS 2000, 31005347, beck-online).
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